MwSt Rückerstattung Ausfuhr Schweiz

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Rückerstattung der Mehrwertsteuer durch
Einkaufen in Deutschland für Schweizer nicht EU

Als Schweizer kann ein Einkauf im eigenen Land oftmals teuer werden. Daher kaufen heutzutage immer mehr Schweizer in Grenzgebieten in Deutschland ein.Rückerstattung der Mehrwertsteuer durch Einkaufen in Deutschland

Für viele Schweizer ist der Weg zu deutschen Grenzstädten wie Konstanz, Jestetten, Waldshut-Tiengen, Laufenburg, Lörrach Rheinfelden oder Weil am Rhein nicht weit. Daher wählen sie nicht selten diese Städte für ihren Auslandseinkauf. Nicht nur, dass der Einkauf in Deutschland durchaus günstiger ausfallen kann, bekommen Schweizer bei den meisten Einkäufen in Deutschland sogar die komplette Mehrwertsteuer erstattet. Das sind in Deutschland beachtliche 19 %. Der Schweizer Mehrwertsteuersatz liegt hingegen bei 8 %.

Für eine MwSt.-Rückerstattung muss man seinen Wohnsitz in der Schweiz angemeldet haben. Bei einer Erstattung von 19 % lohnt sich für viele Schweizer der Einkauf im Nachbarland. So kann man schon mal ein Schnäppchen ergattern, wenn man auf Shoppingtour geht und sich die neusten Schuhe kauft. Aber auch bei teureren Anschaffungen, wie einem neuen Laptop oder Smartphones, die in Deutschland gekauft werden, kann man sehr viel Geld sparen. So spart man beim Kauf von Artikeln von umgerechnet über 300 Franken immerhin die Differenz des Mehrwertsteuersatzes zwischen Deutschland und der Schweiz.

Es ist in jedem Fall wichtig zu beachten, dass Einkäufe die einen Nettowert von bis zu 300 Franken haben, nicht beim Schweizer Zoll deklariert werden müssen. Ab einem Netto Einkaufswert von mehr als 300 Franken bezahlt man für die Ausfuhr aus Deutschland die Schweizer Mehrwertsteuer in Höhe von 8 %. Somit haben Schweizer, die in Deutschland eingekauft haben, noch immer eine Ersparnis von 11% auf ihren Einkauf.

Bei der Einfuhr von Lebensmitteln, alkoholischen Getränken und Tabakwaren gibt es allerdings Grenzen. Beispielsweise darf ein Schweizer maximal 250 Zigaretten oder Zigarren, 5 Liter alkoholische Getränke, wie Bier und Wein bis zu einem Alkoholgehalt von 18 % vol. und ein Kilo Fleisch zollfrei einführen. Wenn zum Beispiel ein Schweizer Ehepaar den Zoll passiert, verdoppelt sich die zollfreie Menge dementsprechend.

Vorteile des Auslandseinkaufs für Schweizer

Die Vorteile, wenn man als Schweizer in einem EU Land einkauft, sind sehr deutlich. So erhält ein Schweizer die volle Mehrwertsteuer erstattet, wenn er unter einem Netto Einkaufswert von 300 Franken bleibt. In jedem Fall spart man auch bei größeren Einkäufen 11 % Mehrwertsteuer auf die meisten Einkäufe.
In einigen Ländern der EU ist es der Fall, dass man eine UmSt.-Rückerstattung erst ab einem Mindesteinkaufswert von bis zu 175 € erhält. Deutschland verzichtet auf einen Mindestbetrag. Daher ist für Schweizer eine Einkaufstour nach Deutschland durchaus attraktiver, als beispielsweise eine Shoppingtour nach Italien oder Frankreich.

Mehrwertsteuererstattung bei Einkäufen im deutschen Internet

Wenn man in Deutschland im Internet einkauft, wie zum Beispiel bei Amazon.de, muss die Ausfuhr im Handgepäck erfolgen. Hat man größere Sachen, wie Mehrwertsteuererstattung bei Einkäufen im deutschen InternetMöbel oder Elektrogroßgeräte bestellt, die man dann auf postalischem Wege liefern lässt, kann man keine Rückerstattung erhalten. Auch nicht, wenn die größeren Gegenstände mit dem eigenen oder einem gemieteten Auto nach Hause transportiert werden.

Eine seriöse Lieferadresse in Deutschland kann in vielen Fällen die Lösung des Problems sein. 

Wenn man bei Amazon einkauft, gilt die Beschränkung, dass ausschließlich Waren, die direkt über Amazon.de gekauft wurden, von der Mehrwertsteuer erstattet werden können. Bestellt man über einen Drittanbieter von Amazon, muss der Händler mit dem Hinweis der Mehrwertsteuertattung angeschrieben werden.

Kleinere Einschränkungen gibt es auch bei Größen wie Amazon

Fahrzeuge, Fahrzeugteile und deren Zubehör sind von der Mehrwertsteuerrückerstattung ausgeschlossen. Wenn die Ware direkt über Amazon gekauft wurde, muss man die Rechnung von Amazon.de beim deutschen Zoll vorlegen. Der Zoll prüft die bestellten Artikel, die im Handgepäck vorhanden sind, sowie die Adresse, den Namen und die Ausweisnummer. Daher ist es wichtig, dass für Bestellungen bei Amazon auf der Rechnung immer der Name der Person steht, von dem die Ware ausgeführt wird. Weitere Informationen direkt auf Amazon.  Auch für die Ausfuhr von bestellten Artikeln im Internet gilt, dass die Frist von 3 Monaten eingehalten werden muss.

Wer als Schweizer ein Schnäppchen ergattern und sein Geld sparen möchte, der kommt zum Einkaufen nach Deutschland. Hier erhält man in den meisten Fällen die deutsche Mehrwertsteuer von 19 % in voller Höhe zurück. Somit sparen Schweizer, die in Deutschland für 350 Euro einkaufen, 19%. Das sind mehr als 65 Franken. Bei einem Einkauf von 700 Euro sind es immerhin 11 %. Das bedeutet eine Ersparnis von 77 Franken.

Wie funktioniert die Mehrwertsteuerrückerstattung?

Global BlueFolgend wird erklärt, wie ein Schweizer vorgehen muss, um eine Rückerstattung der vollen Mehrwertsteuer seines Einkaufs in Deutschland zu erhalten.
Zuerst ist es wichtig, dass man erfährt, ob das deutsche Geschäft eine solche Erstattung anbietet. Denn nicht jeder Laden ist gesetzlich dazu verpflichtet, seine Mehrwertsteuer für Schweizer in bar auszuzahlen. Ein Geschäft, welches an der UmSt.-Rückerstattung teilnimmt, erkennt man entweder an einem blau-weißen Logo von Global Blue, oder erfragt dies beim Verkäufer. Ein solches Logo klebt meistens im Eingangsbereich oder an der Kasse. Manche Geschäfte sind hier sehr großzügig und haben sogar eigene Schalter eingerichtet, bei denen man die Erstattung der Mehrwertsteuer erhält.

Bezahlen an der Kasse im Laden (Offline-Shop)

Beim Bezahlen des Einkaufs muss man an der Kasse nach einem sogenannten Ausfuhrschein (Grüne Zettel) fragen. Diesen händigen die Verkäuferinnen und Verkäufer ohne Probleme aus. Am besten ist es, wenn der Kassenzettel an den Ausfuhrschein getackert wird, da manche Zöllner einen losen Kassenbon nicht akzeptieren. Bevor die Grenze passiert wird, muss der Ausfuhrschein komplett ausgefüllt werden. Dabei muss der Name, die Adresse und die Ausweisnummer des Schweizers eingetragen werden.

Informationen und Ablauf zur Zolldeklarierung

Beim deutschen Zoll muss man sich einen Stempel auf den Ausfuhrschein geben lassen, nachdem vom Zoll die Adresse, der Name und die Ausweisnummer geprüft wurden. Hierzu legt man seinen Schweizer Ausweis vor. Die Ware, die ausgeführt wird, muss noch neu und ungeöffnet sein. In der Regel kontrolliert das aber kein Zöllner. Nur bei einer Autokontrolle kann es passieren, dass man die Ware ungeöffnet und in neuem Zustand dabei haben muss.

Der Einkauf muss beim deutschen Zoll innerhalb von 3 Monaten beglaubigt werden, wenn man sich zum Beispiel nach dem Einkauf 3 Monate in Deutschland aufhält. Allerdings darf man mit seiner gekauften Ware Deutschland nicht verlassen. Wenn man beispielsweise an einem Samstag im März in Deutschland eingekauft hat, fährt dann mit dieser Ware in die Schweiz und möchte an einem Mittwoch im April seine Ware beim deutschen Zoll anmelden, wird sich der deutsche Zoll quer stellen und einen in die Schranken weisen. Der deutsche Zoll hinterfragt häufig, ob man mit der Ware schon im eigenen Land war. Wenn dies der Fall war, erhält man keine MwSt.-Rückerstattung mehr.

Nachdem man sich beim deutschen Zoll einen Stempel geben lassen hat, passiert man den Schweizer Zoll, ohne diesen zu beachten. Allerdings nur dann, wenn der Netto Betrag der Waren unter 300 Franken liegt. In jedem Fall sollte man den Schweizer Zoll nicht unbeachtet lassen, wenn der Netto Einkaufswert in Deutschland über 300 Franken liegt. Hier ist zu beachten, dass für die Schweizer Zöllner wichtig ist, dass der Einkaufswert nach Abzug der deutschen Mehrwertsteuer unter 300 Franken liegt.

Liegt der Wechselkurs zwischen Euro und Franken in etwa gleich, kann in Deutschland für rund 356€ inklusive Mehrwertsteuer eingekauft werden, ohne dass man den Schweizer Zoll passieren muss.

Hintergrundwissen

Oftmals arbeiten der Deutsche und der Schweizer Zoll zusammen und verständigen sich untereinander. Somit wissen die Kollegen des Schweizer Zolls oftmals, ob ein Schweizer die Grenze passieren darf oder erst seinen Einkauf über 300 Franken deklarieren muss. Im Falle einer Deklaration wird beim Schweizer Zoll ein Mehrwertsteuersatz von 8 % fällig, da dieser Satz für Schweizer gilt. Erst dann darf die Ware eingeführt werden. Bei einer Nichtdeklarierung kann das für die betreffende Person Folgen mit weiteren Zollgebühren nach sich ziehen. Und dann wird aus dem einstigen Schnäppcheneinkauf in Deutschland schon mal ein teurer Auslandseinkauf. Von daher sollte man alles über 300 Franken beim Schweizer Zoll deklarieren, ohne damit in eine Gebührenfalle zu tappen. Alle Infomationen erhalten Sie auch bei der Eidgenössischen Zollverwaltung Schweiz.

Mehrwertsteuer auszahlen lassen

Erst nach Abstempeln des ausgefüllten Ausfuhrscheins hat ein Schweizer die Möglichkeit, sich die 19 % Mehrwertsteuer in voller Höhe auszahlen zu lassen. Mehrwertsteuer auszahlen lassenHierzu hat man folgende Möglichkeiten. Die wohl simpelste Möglichkeit, um an seine Erstattung zu kommen, ist die, dass man sich die Mehrwertsteuer im Einkaufsgeschäft, wo man die Ware gekauft hat, in bar auszahlen lässt. Dies ist aber für Touristen, die nicht so oft am selben Einkaufsort sind, nicht besonders attraktiv. Viel mehr macht das Sinn, wenn Schweizer oft am selben Ort einkaufen. Denn eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer ist in Deutschland nach aktueller Gesetzeslage genau 4 Jahre lang möglich. Da hier keine Gebühren anfallen und man somit am meisten Geld zurück bekommt, ist diese Methode am beliebtesten.

Es gibt allerdings weitere Möglichkeiten, um an sein Geld zu kommen. Zum Beispiel bei einigen Währungswechselstellen in der Schweiz, wie zum Beispiel am Züricher Bahnhof. Diese verlangen bei niedrigen Werten allerdings eine Gebühr von bis zu einem Drittel des deutschen Mehrwertsteuersatzes. Bei höheren Einkaufswerten ist die Gebühr nicht mehr besonders hoch. Daher lohnt es sich bei dieser Methode, teurer in Deutschland einzukaufen. Hier lohnt es sich dann doppelt, da man nicht nur viel Geld spart, sondern auch noch weniger Gebühren zahlen muss.

Es gibt noch eine andere Möglichkeit, um an die Erstattung seiner Mehrwertsteuer zu gelangen, nämlich auf dem Postweg. Hierzu sendet man den Check an Global Blue Switzerland. Man kann wählen, ob die Erstattung auf ein Schweizer Post- oder Bankkonto, eine Kreditkarte oder per Bankcheck erfolgen soll.

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